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Datenschutz in jedem Unternehmen

Wie kann ein externer Datenschutzbeauftragter auch Sie unterstützen? 

  • Schaffung von Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme
  • Koordinierung und Überwachung der Maßnahmen für Datenschutz und –sicherung
  • Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen im Bereich der Datenverarbeitung
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Erteilung von Auskünften an die Betroffenen in Angelegenheiten des Datenschutzes, sowie Benachrichtigung des Betroffenen über die Datenerhebung
  • Vertretung des Unternehmers in datenschutzrechtlichen Fragen
  • Verfassen eines Tätigkeitsberichts am Ende des Geschäftsjahres
  • Durchführung der Vorabkontrolle risikoreicher Anwendungen (§ 4d Absatz 5)
  • Zurverfügungstellung des Verfahrensverzeichnisses an Jedermann zur Einsicht (§ 4g Abs. 2)

 

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihr Ansprechpartner:

Marc Grosse
mail: mgrosse [at] scisystems.de