Wie kann ein externer Datenschutzbeauftragter auch Sie unterstützen?
- Schaffung von Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme
- Koordinierung und Überwachung der Maßnahmen für Datenschutz und –sicherung
- Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen im Bereich der Datenverarbeitung
- Schulung der Mitarbeiter
- Erteilung von Auskünften an die Betroffenen in Angelegenheiten des Datenschutzes, sowie Benachrichtigung des Betroffenen über die Datenerhebung
- Vertretung des Unternehmers in datenschutzrechtlichen Fragen
- Verfassen eines Tätigkeitsberichts am Ende des Geschäftsjahres
- Durchführung der Vorabkontrolle risikoreicher Anwendungen (§ 4d Absatz 5)
- Zurverfügungstellung des Verfahrensverzeichnisses an Jedermann zur Einsicht (§ 4g Abs. 2)
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Marc Grosse
mail: mgrosse [at] scisystems.de


